Das Geld des s o l i k o n t o wird vornehmlich für untenstehende Verwendungszwecke eingesetzt. Das s o l i k o n t o privilegiert Menschen, die von Zuwendungen anderer Institutionen ausgeschlossen sind und favorisiert Verwendungszwecke, die eine längerfristige Perspektive zur Überwindung der Notlage ermöglichen. Die Verwendungszwecke sind überwiegend die Beteiligung an oder die Übernahme von

  • Mietkosten
  • Lebenserhaltungskosten (Grundbedarf)
  • Gesundheitskosten
  • Ausbildungsbeiträgen

Das Geld wird zu 100% an die betroffenen Personen ausgeschüttet. Anfragen für Zuwendungen können via Mail an solikonto@solikonto.ch gerichtet werden. Anträge an das solikonto werden lediglich zwei mal pro Jahr benatwortet: jeweils Februar und August.